Wanderordnung

Hinweise zu den Wanderungen

1. Zu allen Wochenendveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, die grundsätzlich bei der im Wanderplan benannten Person zu erfolgen hat.

2. Sofern nichts anderes gesagt ist, treffen wir uns zu allen Veranstaltungen auf dem Viehmarktplatz.

3. Die angegebenen Zeiten sind reine Wanderzeiten.

4. Während einer Wanderung wird nur eingekehrt, wenn das vermerkt ist. Ansonsten Rucksackverpflegung. Im Regelfall erfolgt aber eine Schlußeinkehr.

5. Für den bei den Wanderungen eingesetzten Bus oder die sonstigen Fahrzeuge ist ein Entgeld zu entrichten. Kinder zahlen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur die Hälfte.

6.Auch Nichtmitglieder sind zur Teilnahme an den Wanderungen eingeladen. Für sie besteht allerdings kein Versicherungsschutz.

7. Die Teilnahme an den Wanderungen ist auf eigene Gefahr. Für Unfälle haftet weder der Verein noch der Wanderführer.

8. Der Wanderführer bereitet die Wanderung vor, bestimmt den Weg, das Wandertempo sowie den Beginn und das Ende von Ruhepausen. Seinen Anordnungen ist zu folgen.

9. Die Teilnehmer haben auch den Anordnungen der Forstbehörden Folge zu leisten und die Grundsätze des Natur- und Umweltschutzes zu beachten.

Der Vereinsvorstand

OG Wittlich

Kurfürstenstraße 7b
54516 Wittlich

lutz.lorenzen@t-online.de

0172-6713197

FACEBOOK

facebook1
OG Wittlich auch bei facebook

Nächste Termine

Sonntag, 28. April
09:03 Uhr
OG Wittlich- Wanderungen am 28.04.2024
Mittwoch, 01. Mai
09:03 Uhr
OG Wittlich- Wanderungen am 01.05.2024
Mittwoch, 08. Mai
13:30 Uhr
OG Wittlich- Mittwochswanderung am 08.05.2024

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.