Wanderordnung

Hinweise zu den Wanderungen

1. Zu allen Wochenendveranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich, die grundsätzlich bei der im Wanderplan benannten Person zu erfolgen hat.

2. Sofern nichts anderes gesagt ist, treffen wir uns zu allen Veranstaltungen auf dem Viehmarktplatz.

3. Die angegebenen Zeiten sind reine Wanderzeiten.

4. Während einer Wanderung wird nur eingekehrt, wenn das vermerkt ist. Ansonsten Rucksackverpflegung. Im Regelfall erfolgt aber eine Schlußeinkehr.

5. Für den bei den Wanderungen eingesetzten Bus oder die sonstigen Fahrzeuge ist ein Entgeld zu entrichten. Kinder zahlen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur die Hälfte.

6.Auch Nichtmitglieder sind zur Teilnahme an den Wanderungen eingeladen. Für sie besteht allerdings kein Versicherungsschutz.

7. Die Teilnahme an den Wanderungen ist auf eigene Gefahr. Für Unfälle haftet weder der Verein noch der Wanderführer.

8. Der Wanderführer bereitet die Wanderung vor, bestimmt den Weg, das Wandertempo sowie den Beginn und das Ende von Ruhepausen. Seinen Anordnungen ist zu folgen.

9. Die Teilnehmer haben auch den Anordnungen der Forstbehörden Folge zu leisten und die Grundsätze des Natur- und Umweltschutzes zu beachten.

Der Vereinsvorstand